Impressum

Mert Gürbüz
Sgvgastro Schweiz GmbH
Hauptstr.3
8215 Hallau


I. Vertragsabschluss
Der Vertragsinhalt,alle sonstigen Informationen,Kundendienst,Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deuscher Sprache angeboten
 
1. Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemein
Bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich,
auch soweit Geschäfte von unseren Handelsvertretern vermittelt werden.
3.Der Besteller erkennt an, dass er Lieferungen und Leistungen ausschließlich als Gewerbetreibender ordert und somit nicht als Privatperson handelt. Das Fernabgabegesetz findet daher keine Anwendung.

4. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sgv gastro ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

5. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. Zivilgesetzbuches und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.


Die Stornogebühr einer rechtsverbindlichen Bestellung, beläuft sich auf 25% des Warennettowertes.
Bei willkürlichen Annahmeverweigerungen werden zusätzlich sämtliche anfallenden Transportkosten in Rechnung gestellt.

Alle Edelstahlprodukte und Sonderanfertigungen sind von Stornierungen ausgeschlossen,
da diese aufgrund der individuellen Bestellung separat produziert werden.
Bei Sendungen, die per Nachnahme bestellt wurden, ist eine Stornierung ebenfalls nicht möglich.
II. Preise, Zahlungsbedingungen


Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma SGV GASTRO. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn wir ihnen schriftlich oder firmenmäßig gefertigt zugestimmt haben.

Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung stellt die Annahme eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages durch die SGV GASTRO.
Preise und Zahlung

1 Alle Preise verstehen sich in CHF ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz fallen keine zusätzlichen Versandkosten an (bei Inseln und Bergstationen frei Station Festland/Talstation).  Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der Versandkostentabelle in den Lieferbedingungen entnehmen.
2. Folgende Zahlungsweise werden akzeptiert:
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Leasing, oder Vorkasse
3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart.
Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach vertragsabschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgundlage zulässig.
Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise.
4. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese PreisbestandteilSind. Mehrkosten,
die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Besteller.
Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.
6. Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft
beruhen.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger und bedingter Forderungen
gegen den Besteller. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferant im Sinne § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen.
Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen an seinen
Abnehmer weiter veräußern. Dis gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Bestellers gegen seinen Abnehmer
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Im Falle der
Weiterveräußerung nach Verarbeitung im Sinne Ziffer 2 gilt die Abtretung der Forderung aus Weiterveräußerung in Höhe unseres
Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung erstrckt sich auf alle Surrogate für die Vorbehaltsware z.B.
Forderungen gegen Dritte (Versicherungen,Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware.
4. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Von dem Widerruf machen
wir nur in begründeten Fällen Gebrauch. Der Besteller ist dann verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mit
allen erforderlichen Daten bekannt, zu geben zum Zweck der Einziehung durch uns. Außerdem hat der Besteller uns die zugehörigen Unterlagen
(Lieferscheine, Rechnungen) in Kopie auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
5. Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte durch Dritte wird uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen
und unser Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen. Uns entstehende, etwaige Interventionskosten trägt der Besteller
6. Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht
durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Besteller verpflichtet
sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbare Rechte
oder Sicherheiten erforderlich sind.

IV. Lieferfristen, Liefertermine
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages in
 technischer und kaufmännischer Hinsicht.
2. Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte
Lieferfristen und Termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug Bestellers.
3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und Termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser
Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und Termine mit
Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten
4. Für die Produktverwendung notwendige Prüfungen sind nach Art und Umfang zu vereinbaren. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers,
falls nicht anders vereinbart.
5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, falls der Besteller den Grund für
die Teillieferungen nicht zu vertreten hat..

V. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse

1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Wird dadurch
die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.

VI. Maße, technische Daten
1. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angaben der Hersteller. Von uns angegebene Maße und Daten in Angeboten
und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.
SGV

VII. Versand und Gefahrtragung
1. Wenn nicht besonders vereinbart, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer sowie die Art der Versendung nach billigem Ermessen.
2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
3. Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen bei dem Lieferwerk abgerufen werden.
Anderenfalls sind wir berechtigt, die aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte wahrzunehmen.
4. Bei erkennbaren Transsportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme
bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und  zu benachrichtigen.
5.Da die Waren Beim Transport versichert sind,übernimmt die Firma SGV GASTRO keinerlei Schadensregulierung bei einem Transportschaden,
6.Alle Daten bezüglich des Transportschadens werden an die Versicherung der jeweiligen Spedition zur weiteren Schadensregulierung weitergeleitet.
7.Die Schadensabwicklung und inbesondere die Schadensregulierung obliegt  ausschließlich der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.Die SGV GASTRO kann
aus versicherungstechnischen Gründen keinerlei Einfluss auf die Schadenshöhe und die Form der Schadensregulierung nehmen.
8.Ohne einen Vermerk auf dem Frachtbrief bezüglich des Schadens lehnen die Speditionen und deren Versicherungen die Schadensregulierung
zu 100% ab,da diese davon ausgehen, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand angeliefert wurde  

9.Prüfen Sie sowohl die Verpackung als auch die Ware im Beisein des Fahrers auf eventuelle Transportschäden.Der Fahrer ist verpflichtet die Sichtprüfung abzuwarten
10.Machen sie Fotos von Allen schäden sowohl an der Verpackung als auch an der Ware.Auf diesen Fotos muss jeder Schaden gut erkennbar  sein
11.Ist die ware zu schwer beschädigt ,verweigern Sie die Annahme mit dem Vermerk  Transportschaden oder Ware defekt auf dem Frachtbrief.
12.Sofort nach Erhalt diser Unterlagen melden wie den Schaden bei der Versicherung der jeweiligen Spedition.
13. Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Anderfalls akzeptiert er eine
Nachbelastung von 5% des Kaufpreises.

 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§377 HGB) ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs
in unserem Hause. Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung.

1.1 Standartmäsig übernehmen wir die 12 Monate Hersteller - Gewährleistung auf die Ersatzteile.Ausgenommen sind Glas,Schamottsteine
( Pizzaöfen ),Granit-und Marmorplatten  ( Pizzakühltische ) und Verschleißteile ( Dichtungen,Leuchtkörper,Kühlmittel etc. ).

1.2 Die notwendigen Ersatzteile werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ausnahmslos von der SGV GASTRO geliefert. Die beanstandeten bzw. defekten Ersatzteile müssen an die SGV GASTRO retourniert werden! Im Gegenzug werden die Ersatzteilkosten dem Kunden zurück erstattet.

1.3 Bei Sachmängeln ist SGVGastro zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.

1.4 Für Geräte die mit 12 MONATE GARANTIE gekenzeichnet sind,übernemen wir bei fachgemäßen Anschluss bzv. Installation
Der Verkäufer gewährt eine Garantie von 12 Monaten für Service und Ersatzteile.
Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert, Kleingeräte werden zur Reparatur abgeholt.

1.5 Die Gewährleistung und Garantie entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den
Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder
unzumutbar erschwert wird. Die Gewährleitung und Garantie erlischt ebenfalls, wenn der Anschluss der Geräte
nicht durch einen Fachbetrieb vorgenommen wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung
entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

1.6 Steckerlose,sowie gasbetriebene Geräte müssen von einem Fachmann angeschlossen werden.Bei Kühl-und Tiefkühlgeräten
müssen bei der erstmaligen Inbetriebnahme die Parameter von einem Fachmann eingestellt werden.Eine Nichteinhaltung
führt zum Erlöschen der Garantie.Die Rechnung des Technikers ist innerhalb des Garantiezeitraums aufzubewahren.
Übernahme der Handwerkerkosten für den Handwerker,der durch SGV Gastro innerhalb der Garantiezeit beauftragt wurde.
Folgende Materialien sind hinsichtlich des Garantieanspruchs ausgeschlossen:Materialien aus Glas,Dichtungen,Dichtungsmaterial
Keramik,Schamott,sowie Verschleißteile wie z.B Thermoelemente. 


Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung
Ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Ist die Ware mangelhaft, beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf den kostenlosen Ersatz des defekten Bauteiles. Das setzt voraus,
dass der Besteller uns konkret das defekte Teil benennt, ggf. unter Einbeziehung einer Fachfirma auf seine Kosten. Ferner ist Voraussetzung für
die Ersatzlieferung, dass uns das beanstandete Bauteil zur Überprüfung bereitgestellt wird.
4. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder trotz angemessener Fristsetzung nicht in der Lage oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
5. Weitergehende Ansprüche des Bestellers aus Gewährleistung und Garantien sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Be-
stellers, beispielsweise auf Vertragsstrafen, Betriebsausfall, Arbeitslöhne oder sonstige Mängelfolgeschäden.
6. Vorstehende Haftungsfreizeichen gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht,
wenn dem Besteller Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mängels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der
Sache zustehen. Insoweit ist unsere Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten oder aufgrund be-
sonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instand-
setzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Im Rahmen der Gewährleistung übernehmen wir keine Montage- und Einbaukosten.
9. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) Ist vom Käufer auf seine
Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Gegebenfalls ist
uns der entsprechende Rechnungsbeleg zur Verfügung zu stellen.
10. Sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht an Dritte abtretbar.
Verkauft der Vertragspartner die von uns gelieferte Ware an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder
Vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
11.Bei unsachgemeßem Anschluss oder vernachlässigung der regelmäßigem Wartung  ( mind. mal pro Jahr ) durch einen Fachbetrieb verlieren sie
sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
 

IX. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, insbesondere auf Schadenersatz, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten zur Last. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand
1.Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und SGVgastro unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz.
   Daneben gelten die Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer Paris.
2.Die SGVgastro darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. SGVgastro hat das Recht,
  den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet.
  Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
3. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SGVgastro und dem Kunden ist Schaffhausen.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt

XI. Datenschutz
1. Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann
SGVgastro auch keine unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet
selbst. SGVgastro haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene
Kaufangebote nicht bei SGVgastro eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen ist ein entwaiger Vorsatz bei SGVgastro.
2. SGVgastro gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der
Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. SGVgastro wird Kunden-
daten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Im übrigen pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung einen
Datenaustausch mit anderen Konzernunternehmen und ggf. mit Auskunftdateien.
3. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von SGVgastro nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch
Sendung einer entsprechenden E-Mail an info@.sgvgastro.CH  zu widersprechen. SGVgastro wird kundendaten nicht über den im vorausgegangenen
Text genannten Punkte verwerten oder weitergeben.